verfasst von am 19. September 2024
Barrierefreiheit digitaler Behördendienste

Digitale Barrierefreiheit ist heutzutage enorm wichtig, vor allem angesichts des großen Wissensgefälles zwischen jüngeren und älteren Generationen. Die Entwicklung in diesem Bereich ist in den letzten Jahren schließlich rasant vorangeschritten. Mittlerweile wird seit fast 24 Jahren daran gearbeitet, die digitale Barrierefreiheit von Apps und Websites der öffentlichen Verwaltung zu verbessern, doch diese erfüllen die Anforderungen in diesem Bereich immer noch nicht. Dabei ist dies für Gemeinden eigentlich gesetzlich vorgeschrieben. Wo liegt das Problem?


Die digitale Barrierefreiheit der öffentlichen Verwaltung hinkt hinterher  

Gemäß dem Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit ist die öffentliche Verwaltung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Apps und Websites barrierefrei, verständlich und benutzerfreundlich sind. Dies gilt auch für Menschen, die mit den neuesten technologischen Entwicklungen in der Gesellschaft nicht mehr gut Schritt halten können. Leider ist dies in vielen Fällen noch nicht der Fall; insbesondere auf kommunaler Ebene scheint dies nach wie vor ein Problem zu sein. Im Jahr 2023 erfüllten nur 6 % der Apps und Websites der öffentlichen Verwaltung die gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheitsanforderungen. 36 % der Websites entsprachen zwar der gesetzlichen Verpflichtung, enthielten jedoch nicht die Hilfsmittel, die Menschen mit technologischem Rückstand benötigen, um sie gut nutzen zu können.  

Verbesserungen im vergangenen Jahr  

In der ersten Hälfte dieses Jahres hat die Regierung viel Zeit darauf verwendet, Websites und Apps barrierefreier zu gestalten. Die Zahl der Barrierefreiheitserklärungen stieg dadurch um 16 %. Eine solche Erklärung besagt, dass Ihre Websites und andere Anwendungen von Menschen mit einer Behinderung genutzt werden können. Erfüllt ein Medium die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit, erhält es den A-Status. Zahlen von DigiToegankelijk zeigen, dass nach den durchgeführten Verbesserungen derzeit nur 6 % der Websites und Apps der Regierung den A-Status haben. Ein B-Status bedeutet, dass zwar Verbesserungen vorgenommen wurden, aber noch weitere Anpassungen erforderlich sind, um das Barrierefreiheitsgesetz zu erfüllen. Die Zahl der Erklärungen mit einem B-Status ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen, bei den Gemeinden im Durchschnitt sogar um 62 %. Die Behörden sind also dabei, umfassende Verbesserungen vorzunehmen, haben aber im Bereich der digitalen Barrierefreiheit noch einen weiten Weg vor sich.

Was steckt hinter den Verbesserungen?

Wie kommt es eigentlich, dass die Behörden in diesem Jahr plötzlich so große Fortschritte bei ihren Verbesserungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit gemacht haben? Einer der Gründe ist, dass die Anbieter der Websites und Apps den Behörden Untersuchungsberichte zur Verfügung gestellt haben. Dadurch fällt es den Behörden leichter zu begründen, warum sie eine Bescheinigung verdienen. Außerdem erhalten sie dadurch natürlich mehr Einblick darin, was sie an ihren Websites und anderen digitalen Anwendungen noch alles verbessern können!

Wie geht es nun weiter mit der digitalen Barrierefreiheit der öffentlichen Verwaltung?

Die digitale Barrierefreiheit der Behörden hat sich im vergangenen Jahr also deutlich verbessert, doch um die gesetzlichen Vorschriften wirklich vollständig zu erfüllen, ist noch einiges zu tun. Derzeit erfüllen 40 % der Websites und Apps der Behörden die gesetzlichen Anforderungen. Das ist zwar noch weniger als die Hälfte, aber im Vergleich zu 2023 ein großer Fortschritt.