Orange Belgium darf in den Niederlanden nicht mehr ohne Weiteres mit den Begriffen „Glasfaser“, „Fiber“ und „fibre“ werben. Warum? Das hat das Berufungsgericht in Antwerpen im Rahmen des Rechtsstreits entschieden, den das Unternehmen Proximus gegen Orange angestrengt hatte. Der Grund für die Klage von Proximus war, dass das Netz von Orange noch nicht vollständig aus schnellen Glasfaserkabeln besteht, sondern teilweise noch aus langsameren Koaxialkabeln. In diesem Artikel erzählen wir Ihnen mehr darüber!
Irreführende Werbung
Proximus hielt die Werbung von Orange in den Niederlanden für irreführend. Orange warb nämlich für ein Glasfasernetz, während es sich bei ihrem Netz tatsächlich um ein gemischtes Netz handelt. Proximus selbst verfügt hingegen über ein Netz, das vollständig aus Glasfaser besteht. Das Berufungsgericht gab Proximus in dieser Angelegenheit Recht, da die Begriffe „Glasfaser“ und „Fiber“ auf ein Netz hinweisen, das vollständig aus Glasfaserkabeln besteht, und die Werbung von Orange somit tatsächlich irreführend sein kann. Schließlich werden Verbraucher in ihrem Kaufprozess beeinflusst, da sie glauben, dass das Netz von Orange tatsächlich ein Glasfasernetz ist.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts
Das Berufungsgericht entschied somit zugunsten von Proximus. Das bedeutet, dass Orange die Begriffe „Glasfaser“, „Fiber“ und „fibre“ nicht mehr ohne Weiteres in seinen Werbeanzeigen in den Niederlanden verwenden darf. Aus den Werbeanzeigen muss klar hervorgehen, dass es sich um ein gemischtes Netz und nicht um ein reines Glasfasernetz handelt. Hält sich Orange nicht an diese Vereinbarung, werden dem Telekommunikationsunternehmen Zwangsgelder auferlegt.
Auch Ziggo hat sich dessen schuldig gemacht
Orange ist nicht der einzige Anbieter, dem jemals irreführende Werbung in der Telekommunikationsbranche vorgeworfen wurde. Auch Ziggo durfte 2013 den Begriff „Glasfaserkabelnetz“ nicht mehr in seinen Anzeigen verwenden. Ein paar Jahre zuvor war der Anbieter bereits von der Werbekommission darauf hingewiesen worden, doch leider unternahm das Unternehmen nichts. Die Werbekommission ist kein Gericht, daher war Ziggo auch nicht verpflichtet, dieser Entscheidung Folge zu leisten. Der Verbraucherverband sah in der Werbung von Ziggo kein großes Problem, da die kleinen Ungenauigkeiten in den Werbeaussagen des Anbieters keine wesentlichen Folgen für die Verbraucher hatten. Für sie wäre es nur dann ein Problem gewesen, wenn das von Ziggo angebotene Internet nicht so schnell gewesen wäre, wie der Anbieter verspricht.